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Zur Pauschalsteuer können sich die selbstständig erwerbstätigen Personen spätestens am Montag, den 11. 01. 2021, anmelden (Nr. 979)

Zum Ende des Jahres 2020 haben wir Sie über die Möglichkeit für die selbstständig erwerbstätigen Personen informiert einen verwaltungstechnisch einfacheren Modus von Pauschalsteuer in Anspruch zu nehmen. Wenn eine selbstständig erwerbstätige Person Interesse hat für das Jahr 2021 in Pauschalsteuermodus zu übergehen, muss sie diese Anmeldung beim Finanzsamt spätestens am Montag, den 11. Januar 2021 durchführen. Wir weisen darauf hin, dass es nach diesem Termin nicht mehr möglich ist den Modus von Pauschalsteuer in Anspruch zu nehmen, wenn es sich um keinen beginnenden Selbstständigen handelt.

Interaktives Formblatt von Anmeldung finden Sie auf Webseiten von Finanzverwaltung. Gleichzeitig finden Sie hier euch einen einfachen Vordruck. Es ist notwendig die Anmeldung zum Wechsel in den Pauschalsteuermodus zu unterzeichnen (wenn diese nicht durch Datenmailbox getätigt wird) und beim örtlich zuständigen Finanzamt abzugeben, eventuell per Post zu schicken.

publikováno 08.01.2021
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