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Zahlen Sie Zinsen ins Ausland in Höhe von mehr als 100 000 CZK im Kalendermonat aus? Vergessen Sie es nicht an das Finanzamt zu melden.

Ende des Jahres kommt es gewöhnlich zur Jahresabrechnung von den im Rahmen von Unternehmensgruppe gewährten Dienstleistungen und ziemlich oft zu einer einmaligen Abrechnung von Zinsen aus den im Laufe des Jahres gewährten Darlehen.

Haben Sie im Laufe des Jahres 2019 von einer ausländischen Person ein Darlehen aufgenommen und kommt es zur Zinsabrechnung in der Übereinstimmung mit dem Vertrag einmalig jetzt im Dezember, ist es ganz gut möglich, dass die Höhe von diesen Zinsen im Kalendermonat (Dezember) den Betrag von 100 000 CZK überschreiten wird.

In so einem Fall unterliegen Sie der Pflicht die Einkommen (Zinsen) aus den Quellen auf dem Gebiet der Tschechischen Republik beim steuerlich nicht ansässigen ins Ausland zu melden – und zwar auch im Falle, dass von diesen Einkommen keine Quellensteuer in der Tschechischen Republik abgeführt wird.

Die Pflicht diese Einkommen zu melden haben Sie innerhalb von der Frist zur Abführung der Quellensteuer, d.h. bis Ende des nach dem Kalendermonat, in dem der Steuerpflichtige verpflichtet war die Steuer abzuschlagen, folgenden Kalendermonates. Werden Sie die Verbindlichkeit aus dem Titel von Zinsen nach dem Vertrag im Dezember buchen, vergessen Sie nicht die Auszahlung von Zinsen dem örtlich zuständigen Steuerverwalter bis Ende Januar 2020 zu melden.  

publikováno 13.12.2019
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