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Zahlen Sie Zinsen, Dividenden oder Mietzins ins Ausland? Dann haben Sie eine neue Pflicht!

Quellensteuer. Bisher haben die Steuerschuldner die Pflicht sog. Meldung des Steuerzahlers über die durch Abschlag erhobene Einkommensteuer im Falle abzugeben, wenn vom Einkommen Quellensteuer abgeführt wurde.

Neu wird der Steuerschuldner die Pflicht haben alle Einkommen aus den Quellen auf dem Gebiet der Tschechischen Republik, die ins Ausland ausbezahlt werden und der Quellensteuer unterliegen, zu melden, und zwar auch in dem Fall, dass dieses Einkommen in der Tschechischen Republik steuerfrei ist (zum Beispiel eine steuerfreie Ausschüttung von Dividenden) oder darüber ein Internationaler Vertrag festlegt, dass dieses nicht der Versteuerung in der Tschechischen Republik unterliegt (zum Beispiel die ins Ausland ausbezahlten Zinsen aus Darlehen, die nur im Land des Empfängers versteuert werden).

Die Meldung wird nur die ins Ausland fließenden Einkommen betreffen, deren Wert in Summe bei einer Art des Einkommens im Hinblick auf einen Nichtansässigen 100 Tsd. CZK im Kalendermonat überschreiten wird.

Die Frist zur Abgabe der Meldung wird identisch mit der Frist zur Abführung der (hypothetischen) Quellensteuer sein. Die erste Meldung werden die Steuerschuldner bis Ende Mai 2019 am vom Finanzministerium erlassenen Vordruck abgeben. Vordruck der Meldung finden Sie hier.



Hinweis: Hyperlink führt zur Website in tschechischer Sprache, deutsche Version ist leider nicht zur Verfügung.

publikováno 03.04.2019
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