skupina

Wie in der Steuererklärung der vorausgesetzte Steuerverlust für das Jahr 2020 geltend gemacht werden kann (Nr. 936)

Wie wir Sie bereits im Infoblatt e-servis Nr. 929 informiert haben, kann neu der erwartete Steuerverlust für den aktuellen Zeitraum (d.h. für das Jahr 2020) abgeschätzt und in der Einkommensteuererklärung für den unmittelbar vorgehenden Zeitraum (d.h. für das Jahr 2019) geltend gemacht werden. Diese Möglichkeit betrifft sowohl die natürlichen, als auch die juristischen Personen.

Auf den Seiten der Finanzverwaltung wurde die Information veröffentlicht, wie bei der Geltendmachung (Ausweisen) des vorausgesetzten Steuerverlustes in aktuellen Vordrücken konkret vorzugehen ist.

Die Details zur Möglichkeit von einer rückwirkenden Geltendmachung des Verlustes finden Sie auf den Seiten der KODAP. Ihre KODAP-Berater stehen Ihnen auch weiterhin gerne zur Verfügung.

publikováno 27.07.2020
share on fb


Kodap skupina - daňové poradenství

mini mapa ČR Vybrat kancelář

Specializované kanceláře

+420 485 228 471

info@kodap.cz

cs en de 

ETL Global
newsletter close