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Weitere Reduzierung der Umsatzsteuersätze (Antikrisen-Steuerpaket) (Nr. 928)

Sog. Antikrisen-Steuerpaket ist durch Gesetzgebungsprozess durchgelaufen. Sein Bestandteil ist unter anderem auch die Reduzierung des Umsatzsteuersatzes von 15 % auf 10 % bei einigen ausgewählten Dienstleistungen. Es handelt sich um:

- Unterkunftsdienstleistungen;
-Eintritt bei Film- und Theatervorstellungen, in Konzerte, in Museen, auf Ausstellungen und ähnliche Kulturereignisse oder in ähnliche Kultureinrichtungen;
- Eintritt in Zirkus und Vergnügungspark;
- Eintrittsgeld in ZOO-Gärten und Botanische Gärten, in Naturparks und Nationalparks;
- Eintrittsgeld für Sportveranstaltungen, Einritt auf Sportplätze (Indoor als auch Outdoor) zum Zweck von Sportaktivitäten, Fahrtgeld auf Liften und
- die mit Betrieb von Erholungsparks und Stränden zusammenhängenden Tätigkeiten, Dienstleistungen von Türkischen Bädern, Saunas, Dampfbädern und Salzhöhlen.

Das Gesetz wird nach der Unterzeichnung durch den Präsidenten und nach seiner Verkündung im Gesetzesblatt in Wirksamkeit treten. Erst mit diesem Tage kann der zweite reduzierte Steuersatz bei den genannten Dienstleistungen angewendet werden.

publikováno 22.06.2020
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