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Verzugszins nach der Steuerordnung und neu erhöhter Zinssatz der Tschechischen Nationalbank

Finanzamt sanktioniert eine verspätete Bezahlung der Steuer mit Verzugszins. Der Verzugszins wird angefangen mit dem fünften Arbeitstage nach dem Fälligkeitstag bis zum einschließlich Tag von Bezahlung geltend gemacht. Die Jahreshöhe von Verzugszins entspricht dem Repo-Satz der Tschechischen Nationalbank zum ersten Tage des Halbjahres erhöht um 14 Prozentpunkte. Für den Zeitraum vom 1. 1. 2014 bis Ende des Jahres 2017 betrug so der Verzugszins nach der Steuerordnung 14,05 % p.a. und im ersten Halbjahr dieses Jahres betrug der Verzugszins 14,50 % p.a. Der Bankrat von der Tschechischen Nationalbank erhöhte ab dem 28. 6. 2018 wieder die Zinssätze. Repo-Satz beträgt daher neu 1,00 % und so wird der Verzugszins für die geschuldete Steuer für das zweite Halbjahr 2018 von den Finanzämtern in Höhe von 15,00 % p.a. berechnet.

Die Entwicklung von Repo-Satz der Tschechischen Nationalbank verfolgen wir für Sie hier.

Hinweis: Hyperlink führt zur Website in tschechischer Sprache, deutsche Version ist leider nicht zur Verfügung.

publikováno 02.07.2018
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