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Vergessen Sie nicht rechtzeitig die Umsatzsteuererstattung für das Jahr 2019 aus den EU-Mitgliedsländern zu beantragen (Nr. 921)

Bei der Erfüllung von gegebenen Bedingungen ist es möglich alljährlich bis Ende September für das Vorjahr durch elektronisches Portal der Steuerverwaltung einen Antrag auf Umsatzsteuererstattung aus anderen EU-Ländern zu stellen. Im Hinblick darauf, dass die örtlich zuständige Steuerverwaltung für die Erteilung von Zugriff in die jeweilige Anwendung bis zu 15 Tage hat, ist es notwendig den Zugriff rechtzeitig zu beantragen.

Unsere spezialisierte Abteilung wird Ihren konkreten Fall beurteilen, bei Erfüllung von Bedingungen des konkreten Staates wird Ihnen diese auch den Antrag auf Umsatzsteuererstattung erarbeiten und abgeben.  Nähere Informationen finden Sie auf unseren Webseiten, senden Sie eventuelle Fragen per E-Mail an dph@kodap.cz oder rufen einfach unter 485 228 471 an.

publikováno 09.06.2020
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