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Vergessen Sie nicht die Vorauszahlung für die Kfz-Steuer zu bezahlen (Nr. 947)

Die Vorauszahlung für die Kfz-Steuer für das 1. und das 2. Quartal des Jahres 2020 (fällig am 15. 4. 2020 und am 15. 7. 2020) kann in der Übereinstimmung mit den Krisenbekämpfungsmaßnahmen ohne jegliche Sanktionen bis zum 15. 10. 2020 bezahlt werden (siehe Finanzmerkblatt Nr. 6/2020, Punkt III.). Die Zahlung muss allerdings spätestens an diesem Tag auf dem Konto des Finanzamtes gutgeschrieben sein.

Am 15.10.2020 ist ebenfalls auch die Vorauszahlung für die Kfz-Steuer für das 3. Quartal des Jahres 2020 fällig.

publikováno 07.10.2020
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