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Verbindlichkeit der Wettbewerbsklausel – Gerichtsbeschluss des Verfassungsgerichtes der Tschechischen Republik

Die Wettbewerbsklausel ist im Arbeitsrecht eine Vereinbarung zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer, nach der sich der Arbeitnehmer verpflichtet über bestimmten Zeitraum nach der Beendigung der Beschäftigung keine Tätigkeit auszuüben, die gegenüber Arbeitgeber einen Wettbewerbscharakter hätte und der Arbeitgeber verpflichtet sich dem Arbeitnehmer dafür einen angemessenen Finanzausgleich zu leisten. Sinn der Wettbewerbsklausel ist insbesondere das, dass der Arbeitnehmer die beim ehemaligen Arbeitgeber erworbenen Informationen und Know-How nicht zur eigenen Erwerbstätigkeit oder bei einem neuen Arbeitgeber, der im Gesellschaftszweck eine Wettbewerber des ehemaligen Arbeitgebers ist, missbraucht (übergibt).

Zur Sicherstellung von Einhaltung der Pflichten seitens Arbeitnehmer ermöglicht dann das Arbeitsgesetzbuch zwischen den Parteien eine Vertragsstrafe zu vereinbaren. Sollte es zur Pflichtverletzung seitens Arbeitnehmer kommen, kann der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer die Bezahlung der Vertragsstrafe verlangen.

Die Frage von Verletzung der Verpflichtung des Arbeitnehmers aus der Wettbewerbsklausel hat das Verfassungsgericht der Tschechischen Republik im neuerlichen Beschluss Aktenzeichen II. ÚS 3101/18 vom 2. 5. 2019 präzisiert, durch den es gezwungen war die Fehlschlüsse des Obersten Gerichtes der Tschechischen Republik zu korrigieren. Das Verfassungsgericht hat hier betont, dass zur Entstehung des Anspruchs auf die Vertragsstrafe aus der Wettbewerbsklausel im Arbeitsrecht weder die Dauer der neuen Erwerbstätigkeit (vom Wettbewerbscharakter) des Arbeitnehmers, noch die Tatsache, ob es zur Übergabe oder Nutzung der Informationen tatsächlich gekommen ist, entscheidend sind. Der Anspruch des Arbeitgebers auf die Bezahlung der vereinbarten Vertragsstrafe entsteht so bereits mit dem ersten Zeitpunkt der Verletzung der oben genannten Verpflichtung des Arbeitnehmers die gegebene Tätigkeit nicht auszuüben.

Im Falle von Interesse an näheren Informationen oder rechtlichen Konsultationen im Bereich von Arbeitsrecht werden wir Ihnen gerne durch unsere assoziierte Anwaltskanzlei KODAP legal s.r.o. zur Verfügung stehen


 

publikováno 02.07.2019
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