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Verbindliche Beurteilung des zwischen verbundenen Personen vereinbarten Preises und Art von Ermittlung der Besteuerungsgrundlage einer festen Betriebsstätte

Die Möglichkeit beim Steuerverwalter eine verbindliche Beurteilung der Art, auf die der zwischen verbundenen Unternehmen vereinbarte Preis gebildet wurde, zu beantragen, wurde im Körperschaftsteuergesetz bereits mit Wirksamkeit zum 1.1.2016 eingeführt. Als Neuheit ab dem 1.1.2018 gibt es die Möglichkeit eine verbindliche Beurteilung der Art von Ermittlung der Besteuerungsgrundlage eines nicht Ansässigen aus den in der Tschechischen Republik durch eine feste Betriebsstätte ausgeübten Tätigkeiten zu beantragen.

Die verbindliche Beurteilung kann eine bestimmte Art von Sicherheit darstellen, wie der Steuerverwalter im Falle von einer Steuerprüfung die Preisstellung der Preise für Waren oder Dienstleistungen im Rahmen von den Geschäften innerhalb von einer Gruppe beurteilen wird, oder wie die Besteuerungsgrundlage von einer sich auf dem Gebiet der Tschechischen Republik befindlichen Betriebsstätte ermittelt wird.

Generalfinanzdirektion hat zur verbindlichen Beurteilung die Anweisung von GFD Nummer D - 32 erlassen. In dieser Anweisung sind detailliertere Informationen bezüglich Antragstellung, Zeitraum, für den die verbindliche Beurteilung erlassen werden kann, Erlass von Entscheidung, Wirksamkeit der Entscheidung etc. angeführt. Annahme des Antrages auf Erlass der Entscheidung unterliegt einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 10 Tsd. CZK, und zwar pro beurteilte Transaktion oder eine feste Betriebsstätte.

Hinweis: Hyperlink führt zur Website in tschechischer Sprache, deutsche Version ist leider nicht zur Verfügung.

publikováno 27.02.2019
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