skupina

Und schon ist es da – Information der Generalfinanzdirektion zur Rundung von Umsatzsteuer

Zu den Änderungen in der Novellierung des Umsatzsteuergesetzes vom April in der Sache von Rundung eines steuerbaren Umsatzes in den Fällen von einer bargeldlosen Zahlung hat sich mit einer halbjährigen Verspätung die Finanzverwaltung geäußert , und zwar auf eine für die Unternehmer überraschende Weise.

Auf Grund von früheren Erfahrungen mit der im Umsatzsteuergesetz angeführten Bestimmung über die Rundung und einer anschließend erlassenen abweichenden Stellungnahme der Finanzverwaltung haben wir in Augustausgabe unserer Zeitschrift über Ratschläge, Tipps und Aktualitäten " Rady, tipy, aktuality" die Möglichkeit von so einer abweichenden Informationen erwähnt und erwartet.

Zu unserer Überraschung hat aber die Generalfinanzdirektion die Information erst im Laufe des Monates Oktober erlassen, also erst nachdem die Firmen zur Anpassung ihrer Buchhaltungsprogramme geschritten sind und so in die Änderungen unnötige Energie und Finanzmittel investiert haben.

In der Information der Generalfinanzdirektion ist der folgende Absatz wesentlich:
„Wird allerdings der Leistungserbringer das Entgelt für einen steuerbaren Umsatz auch in den Fällen runden, wo dieses auf bargeldlose Art durchgeführt wird, dann geht die Rundungsdifferenz aus dem Grund von Aufrechterhaltung des gleichen Steueransatzes bei Rundungsdifferenzen auch in diesem Falle nicht in die Bemessungsgrundlage und unterliegt so nicht der Steuer.“


Hinweis: Hyperlink führt zur Website in tschechischer Sprache, deutsche Version steht leider nicht zur Verfügung.

publikováno 30.10.2019
share on fb


Kodap skupina - daňové poradenství

mini mapa ČR Vybrat kancelář

Specializované kanceláře

+420 485 228 471

info@kodap.cz

cs en de 

ETL Global
newsletter close