skupina

Umsatzsteuer in der BRD

Sind Sie ein Spediteur? Realisieren Sie Werklieferungen in der BRD? Haben Sie Zweifel, ob Ihnen bei Ihren Aktivitäten nicht die Pflicht zur USt-Erfassung entsteht? Vermuten Sie, dass die in der BRD gezahlte USt Ihnen zurückerstatten werden sollte? Brauchen Sie Hilfe bei Kontakten mit der deutschen Steuerverwaltung?

Wenden Sie sich an uns und wir helfen Ihnen gerne mit Lösung dieser Probleme.

 

   Erfassung zur Umsatzsteuer in der BRD


Einem tschechischen Subjekt kann in vielen Fällen eine Pflicht zur USt-Erfassung in der BRD entstehen. Ein typisches Beispiel ist die Personenbeförderung in der BRD, die Warenverlagerung in eigenes Lager zum Zwecke ihres weiteren Verkaufs den Kunden in der BRD, Gewährung einer ganzen Reihe von Leistungen den Bürgern, die in der BRD keine Steuerzahler sind, z.B. Beratung oder Werklieferungen und nach der Überschreitung des Jahresumsatzes i.H.v. 100 TEUR auch Warenversendung (Lieferung) dieser Gruppe von Bürgern.

Ein örtlich zuständiges Finanzamt für Tschechische Republik ist Finanzamt Chemnitz-Süd. An dieses wendet sich ein tschechischer Unternehmer mit Antrag auf Erfassung; er füllt einen Fragebogen zur Erteilung einer Steuernummer, die jeder Steuerpflichtige für Umgang mit einem deutschen Finanzamt bekommt, beziehungsweise auch einen Fragebogen zur Erteilung einer Umsatzsteuernummer (UID) aus. Nach der Erfassung bekommt er per Post die Identifikationsnummer und Vordrucke der Umsatzsteuererklärung. Die wird in der BRD genauso wie bei uns monatlich oder quartalweise in Form einer Umsatzsteuer-Voranmeldung eingereicht, spätestens aber bis zum 10. Tag des folgenden Monats. Die Frist ist also wesentlich kürzer als bei uns. Nach dem Jahresende bis Ende Mai reichen die Unternehmer die endgültige Umsatzsteuererklärung ein. Alle Einreichungen müssen auf originellen Vordrucken in der deutschen Sprache gestellt werden. Eine für nächstes Jahr vorbereitete Neuigkeit ist die Einführung der Pflicht, die Steuererklärungen in elektronischer Form mittels spezieller Software Elster einzureichen. Interessante Bemerkung – wer den Name dieser Software ausgedacht hat, war sicher ein schöpferischer Mensch, da Elster in Übersetzung einen Vogel bedeutet. Ein Softwareprogramm für das Jahr 2004 haben wir zur Verfügung, für das Jahr 2005 sichern wir es rechtzeitig.

Praktische Lösung konkreter Probleme verzichtet nicht auf detailliertere Informationen. Wir studieren also deutsches Umsatzsteuergesetz, wir haben unsere langfristigen guten Kontakte mit der Finanzdirektion in Chemnitz ausgenützt und Kontakte mit dem Finanzamt Chemnitz – Süd aufgenommen. Wir arbeiten auch mit unseren deutschen Kollegen – Steuerberatern zusammen. Dank diesem Umstand sind wir bereit unseren Klienten nötige Informationen zu sorgen, sie in der BRD sowohl vor den Finanzämtern, als auch vor dem Bundesministerium für Finanzen zu vertreten.

Wir arbeiten gleichzeitig auf dem gleichen Projekt für Österreich; nachfolgend auch für Polen. In der Zusammenarbeit mit der Steuerberaterkammer und mit der Kammer der Wirtschaftstreuhänder in Wien vorbereiten wir einen Vergleich der spezifischen USt-Bedingungen in Ländern der EU, mit denen unsere Unternehmer am öftesten in Kontakt treten.

publikováno 15.08.2007
share on fb


Kodap skupina - daňové poradenství

mini mapa ČR Vybrat kancelář

Specializované kanceláře

+420 485 228 471

info@kodap.cz

cs en de 

ETL Global
newsletter close