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Übersicht von den dem Abgeordnetenhaus der Tschechische Republik vorgelegten Änderungsentwürfen im Umsatzsteuerbereich

Im Abgeordnetenhaus der Tschechischen Republik befinden sich zum heutigen Tage insgesamt 4 Änderungsentwürfe im Bereich von Umsatzsteuer. Zwei Entwürfe sind Regierungsanträge, die anderen zwei sind Abgeordnetenanträge.

Über die den Regierungsentwurf zur Reduzierung von MWSt.-Satz auf 10% bei Trinkwasser, Verpflegungsdienstleistungen und Dienstleistungen mit hohem Arbeitsanteil (zum Beispiel Reinigungsdienste im Haushalt oder Schuh- und Textilreparaturen) enthaltende Parlamentvorlage Nr. 205 haben wir bereits mit E-Service vom 20.6.2018 informiert.

Der zweite Regierungsantrag hat Vorlagedrucknummer 206 und beinhaltet Änderungen von mehreren Steuergesetzen (es ist sog. Steuerpaket.) Bei Umsatzsteuer werden insgesamt 269 Änderungen entworfen. Neu soll zum Beispiel der Umgang mit Gutscheinen geregelt werden, neu soll auch die Definition von Förderung zum Preis als auch die Regel zur Ausstellung einiger Belege (z.B. eines Sammelsteuerbeleges und eines Nachweises über Nutzung) geregelt werden. Es sollen auch die Regeln für die Bestimmung der Besteuerungsgrundlage und Berechnung der Steuer präzisiert werden.

Eine Gruppe von Abgeordneten beantragt die Änderung vom Satz für regelmäßige Massenbeförderung von Personen und ihrem Gepäck vom 15% Satz in auf den Satz von 10% (Vorlagedrucknummer 140). Ein weiterer Entwurf von Abgeordneten, Vorlagedrucknummer 161, erweitert den Kreis von länger als über einen Zeittraum von 12 Monaten erbrachten Dienstleistungen, bei den die Steuer nicht spätestens am Ende des Kalenderjahres bekannt werden muss, es handelt sich insbesondere um Rechtsdienstleistungen, die zur Verteidigung des Klienten auf Grund von einem Gerichtsbeschluss erbracht werden.




publikováno 01.08.2018
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