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Steuerliche Zusammenhänge von Anschaffung und Verwendung der PSA (Nr. 907)

Viele Arbeitgeber haben zum Schutz ihrer Arbeitnehmer vor dem Coronavirus und vor Erkrankung COVID-19 Mundschutz, Desinfektionsmittel, eventuell weitere persönliche Schutzausrüstung sichergestellt.

Anschaffung der persönlichen Schutzausrüstung, die im Zusammenhang mit der Wirtschaftstätigkeit (d.h. inkl. Arbeitnehmerschutz) angewendet wird, ist abzugsfähige Ausgabe mit der Möglichkeit von Vorsteuerabzug. Dabei ist es egal, ob die Schutzmittel mit eigenen Kräften hergestellt oder von Dritten eingekauft wurden.

Die Schutzausrüstung, die von eigenen Ressourcen hergestellt wurde oder ist und weiter vertrieben wird, zum Beispiel an Rettungsdienst, Feuerwehr etc. oder an Sozialdienst ist Geschenk und die zusammenhängenden Kosten können nicht für abzugsfähige Ausgaben gehalten werden. Diese können allerdings als ein die Besteuerungsgrundlage reduzierender Posten auf Grund von Bestätigung über gewährtes Geschenk berücksichtigt werden. Über die Dauer von Notstand ist die unentgeltliche Lieferung der persönlichen Schutzausrüstung inkl. Lieferung des Materials zu ihrer Herstellung von Umsatzsteuer durch im Finanzmerkblatt Nr. 6/2020 veröffentlichten flächendeckenden Erlas befreit.

publikováno 30.04.2020
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