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Steuerfolgen der Erhöhung des Minimallohnes vom 1. 1. 2018

Vom Anfang des nächsten Jahres kommt es mit der Regierungsverordnung Nr. 286/2017 Slg. zur weiteren Erhöhung des Minimallohnes von den bisherigen 11 000 CZK auf 12 200 CZK. Diese Änderung hat die Auswirkung auch auf die Einkommensteuer. Der Steuernachlass für die Platzierung des Kindes ist nämlich gerade in der Höhe des Minimallohnes und deshalb wird dieser Nachlass vom Jahr 2018 höher sein. Gleichzeitig werden auch die für die Auszahlung des steuerlichen Bonusses nötigen Minimaleinkommen höher sein. Für seine Auszahlung müssen die Einkommen im Wert von der minimal sechsfachen Höhe des Minimallohnes erreicht werden, d.h. im Jahr 2018 der Betrag von 73 200 CZK pro Jahr, respektive für das Jahr 2018 ist die entscheidende Grenze 6 100 CZK monatlich für den Anspruch auf den monatlichen Steuerbonus bei der Berechnung der Vorauszahlungen für die Einkommensteuer beim Arbeitsgeber. Die Höhe des Minimallohnes beeinflusst auch die Grenze für die volle Befreiung der Altersrenten – diese ist in der Höhe vom 36fachen Minimallohn, also 439 200 CZK pro Jahr für 2018. Die Befreiung wird sich über diesen Betrag für das Jahr 2018 auf die Altersrenten nicht beziehen. Dies berührt nur die Rentner im Jahr 2018 in der monatlichen Höhe übersteigend 36 600 CZK.

publikováno 26.09.2017
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