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Sondermaßnahme – Verlängerung des Programms Antivirus bis Ende Mai (Nr. 909)

Die Regierung hat durch ihre Entschließung das Programm zum Schutz von Beschäftigung Antivirus ab Ende April verlängert. Ursprünglich sollte dieses zum 30. 4. 2020 beendet werden. Im Hinblick auf andauernden Bedarf von einer gezielten Hilfe zum Zweck von Erhaltung der Arbeitsplätze von Arbeitnehmern wurde der Zeitraum, für den den Arbeitgebern die für Lohnfortzahlungen inkl. Pflichtabgaben aufgewendeten Kosten erstattet werden, um einen Monat, also bis zum 31. 5. 2020, verlängert. Die Arbeitgeber werden so die Erstattung der Löhne auch im Juni 2020 für den Monat Mai 2020 beantragen können. Angeblich muss diese Verlängerung auch nicht die letzte sein, dies hängt allerdings von der konkreten Entwicklung der Situation ab.

Weitere Infos zum Programm Antivirus finden Sie ebenfalls auf den Webseiten der KODAP und KODAP legal .

publikováno 08.05.2020
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