skupina

Sondermaßnahme - vergessen Sie nicht, dass Sie die Möglichkeit von Stundung der Zahlung von Kfz-Steuer haben (Nr. 899)

Langsam nähert sich die Fälligkeit von Steuervorauszahlung für die Kfz-Steuer. Die erste diesjährige Vorauszahlung ist bereits am 15. 4. 2020 fällig. Wie wir Sie bereits in unserem Infoblatt e-servis Nr. 891 vom 1. 4. 2020 informiert haben, kann die Zahlung von der Steuervorauszahlung gestundet werden. Wenn es zur Bezahlung der Steuervorauszahlung spätestens am 15. 10. 2020 kommen wird, wird auf Grund von Entscheidung der Finanzministerin der jeweilige Verzugszins erlassen (siehe Finanzmerkblatt Nr. 6/2020) ). Wird allerdings die Zahlung der April-Vorauszahlung für die Kfz-Steuer erst am 16. 10. 2020 oder sogar noch später auf das Konto des Finanzamtes gutgeschrieben, wird der Verzugszins nach dem ursprünglichen Fälligkeitstag der zu leistenden Vorauszahlung, bzw. ab dem 22. 4. 2020 (4 Arbeitstage des Verzugs sind sanktionsfrei), berechnet.

publikováno 09.04.2020
share on fb


Kodap skupina - daňové poradenství

mini mapa ČR Vybrat kancelář

Specializované kanceláře

+420 485 228 471

info@kodap.cz

cs en de 

ETL Global
newsletter close