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SONDERMAßNAHME – Tilgungsaufschub bei Krediten und Hypotheken auf bis zu 6 Monate (Nr. 895)

Die Regierung hat am 1. 4. den Entwurf des Finanzministeriums auf Verkündung des Moratoriums für Tilgung von Krediten und Hypotheken verabschiedet, dieses wird nach der Genehmigung vom Parlament und Inwirksamkeittreten für alle Banken und Nichtbanken sein. Die Schuldner aus den Reihen von natürlichen als auch juristischen Personen werden auf Grund von ihrer Entscheidung die Tilgung für drei oder sechs Monate unterbrechen können. Die Tilgungen werden aufgeschoben nachdem der Schuldner dieses Vorhaben seinem Gläubiger MITTEILEN wird und gleichzeitig erklären wird, dass er zu diesem Schritt aus dem Grund von einer negativen Auswirkung der Pandemie COVID-19 geschritten hat. Nach der Mitteilung des Finanzministeriums wird der Schuldner nicht müssen diese Gründe auf eine bestimmte Weise nachzuweisen.

Es wird möglich sein die Tilgung bei Verbraucher- als auch Unternehmerkrediten inkl. Hypotheken, die vor dem 26. März 2020 vereinbart und in Anspruch genommen wurden aufzuschieben. Gesetzesentwurf bezieht sich im Gegenteil nicht auf die Kreditkarten, Kontokorrentkredite, Revolvingkredite, operatives Leasing oder Kredite im Zusammenhang mit den Geschäften auf den Kapitalmärkten. Die Tilgung kann auch nicht bei den Krediten aufgeschoben werden, bei den der Schuldner zum 26. März 2020 im Verzug länger als 30 Tage war. Im Falle von Unterbrechung der Tilgung bezahlen die Verbraucher als auch die selbstständig erwerbstätigen Personen die Raten mit den Zinsen später.

publikováno 06.04.2020
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