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Sondermaßnahme – Programm zum Schutz von Beschäftigung ANTIVIRUS (Stand zum 3. 4. 2020) (Nr. 896)

Die Regierung hat eine weitere Modifizierung des Programms ANTIVIRUS, das die Arbeitsplätze schützen helfen soll, verabschiedet. Den Arbeitgebern wird ein Zuschuss für die Bezahlung der Lohnfortzahlungen an die Arbeitnehmer, die in Folge von COVID-19 ihre Arbeit nicht ausüben können und den vom Arbeitgeber die Lohnfortzahlung ausbezahlt wird, gewährt.

Auf einen Zuschuss hat den Anspruch ein Arbeitgeber, der alle Bedingungen erfüllt und einen mangelfreien Antrag stellt. Zu den wichtigsten Bedingungen gehört eine Lohnfortzahlung an die Mitarbeiter, Beschäftigung im Arbeitsverhältnis (keine sonstigen Vereinbarungen), Abführung von Krankenversicherungs- und Sozialversicherungsbeiträgen und Einschränkung des Betriebs in Folge von einer der unten genannten Arbeitsverhinderungen:

MODUS A – QUARANTÄNE UND ZWANGSSCHLIESSUNG DES BETRIEBS:

Zuschuss im Modus A ist für die Arbeitgeber bestimmt, die (i) ihre Arbeitnehmer oder den ganzen Betrieb in Quarantäne haben oder (ii) ihren Betrieb in Folge von Regierungsbeschluss schließen mussten (zum Beispiel Friseusen, Theater …). Ein Zuschuss vom Staat beträgt in diesem Modus 80 % von der ausbezahlten Lohnfortzahlung, maximal allerdings bis zur Höhe von 39.000 CZK.

MODUS B – ZUSAMMENHÄNGENDE WIRTSCHAFTLICHE SCHWIERIGKEITEN

Zuschuss im Modus B ist für diejenigen Arbeitgeber bestimmt, die ihren Betrieb eingeschränkt haben in Folge von: (i) der Tatsache, dass mindestens 30 % der Arbeitnehmer in Quarantäne sind oder „Kinderkrankengeld“ oder Pflegegeld beziehen; (ii) Mangel an dem zur Tätigkeit erforderlichen Input (im Sinne von Rohstoffen, Produkten, Dienstleistungen); (iii) Reduzierung der Nachfrage nach Waren und Dienstleistungen des Arbeitgebers. Der Zuschuss vom Staat beträgt in diesem Modus 60 % der ausbezahlten Lohnfortzahlung, maximal bis zur Höhe von 29.000 CZK.

Der Antrag kann ab dem 6. April elektronisch bei den örtlich zuständigen Arbeitsagenturen (*Tschechien – Arbeitsamt) gestellt werden. Die Muster der Anträge werden auf den Seiten der Arbeitsagentur veröffentlicht. Detailliertere Infos für die Arbeitgeber inkl. Beschreibung des Verfahrens bei der Stellung des Antrages finden Sie hier. Nach den offiziellen Informationen planen die Behörden eine konsequente Prüfung der Anträge.

Programm ANTIVIRUS beobachten wir sorgfältig für Sie und bearbeiten eine detaillierte Übersicht. Nach einer rechtlichen Beurteilung durch die Anwälte der KODAP legal bearbeiten die Anträge insbesondere die Berater des Zentrums der methodischen Unterstützung von KODAP s.r.o.

publikováno 07.04.2020
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