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SONDERMAßNAHME – Information zur Stellung des Antrages auf Ausgleichsbonus (für die selbstständig erwerbstätigen Personen) (Nr. 901)

In unserem Infoblatt e-servis Nr. 900 haben wir Sie am 8. 4.2020 über Ausgleichsbonus für die selbstständig erwerbstätigen Personen „OSVČ“ in Maximalhöhe von 25.000 CZK informiert. Das Gesetzgebungsverfahren wurde abgeschlossen, man wartet nur auf die Veröffentlichung im Gesetzesblatt (wahrscheinlich am 14. 4. 2020 oder am 15. 4. 2020).

Die zusammenfassenden Informationen und Anweisungen zur STELLUNG DES ANTRAGES auf Ausgleichsbonus stehen auf den Webseiten der Finanzverwaltung zur Verfügung, und zwar inkl. Link zur Antragstellung durch eine Webanwendung oder mittels interaktives PDF. Eingang der Anträge bei der Finanzverwaltung erfolgt per E-Mail (Liste der jeweiligen E-Mailanschriften finden Sie hier), per Post, durch Datenmailbox oder durch die Anwendung EPO, als auch durch Sammelkästen bei den Finanzämtern, eventuell auch bei Einlaufstellen, dort weisen wir allerdings auf eingeschränkte Öffnungszeiten der Einlaufstellen hin, und zwar: Montag und Mittwoch 8–11 Uhr.

Die Erfüllung von Bedingungen für die Gewährung vom Ausgleichsbonus kann zum Gegenstand der anschließenden Prüfung des Finanzamtes werden, deshalb ist es erforderlich bereits jetzt damit zu rechnen, dass in der Zukunft die Einschränkung der Tätigkeit im Zusammenhang mit COVID-19 nachgewiesen wird (zum Beispiel Schließung der Betriebsstätte, Einschränkung des Betriebs, Rückgang von Einnahmen, Stornierung von Bestellungen, Aufhebung oder Einschränkung von Lieferungen, … ).

publikováno 15.04.2020
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