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SONDERMAßNAHME – Es kann eine Förderung auch für Investitionsausgaben gewährt werden (Nr. 877)

Annahme der Anträge auf zinslosen Kredit COVID wurde nach der Mitteilung der ČMZRB  (Tschechisch-mährischen Bürgschafts- und Entwicklungsbank) vom Freitag EINGESTELLT. Jetzt werden die angenommenen Anträge beurteilt, so dass die ersten Kredite innerhalb von 14 Tagen gewährt werden können.

 

Die kleinen und mittelständischen Unternehmer, die aus dem Grund von Coronavirus-Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten, können durch Bürgschafts- und Entwicklungsbank ČMZRB ebenfalls einen Kredit zur Deckung von geplanten oder umgesetzten Investitionen bekommen. Obwohl es sich um kein im Anschluss auf bestehende Pandemie vorbereitetes finanzielles Instrument handelt, kann dies für eine Reihe der Unternehmer eine interessante Alternative bei dem vorausgesetzten deutlichen Rückgang der künftigen Erträge sein.    

 

Der Kredit zu begünstigten Konditionen kann zur Finanzierung von fähigen Ausgaben verwendet werden, die abschreibungsfähige Sachanlagen sind, d.h. für Anschaffung von Maschinen und Anlagen, Errichtung und technische Aufwertung von Bauten und Anschaffung von Grundstücken. Fähige Ausgabe sind ebenfalls immaterielle Vermögensgegenstände. 

 

Der gewährte Kredit ist zinslos, ohne Gebühren für seine Bearbeitung und seine Höhe beträgt 1-45 Mio. CZK, bzw. bis zur Höhe von 45 % von fähigen Projektausgaben. Die Laufzeit des Kredits beträgt bis zu 7 Jahre, bzw. 10 Jahre (wenn Kredit überwiegend zur Anschaffung von Immobilie bestimmt ist) und die ČMZRB ermöglicht eine Stundung von Tilgung auf bis zu 3,5 Jahre. Eine der Bedingungen für Erteilung des Kredits ist eine gleichzeitige Projektmitfinanzierung durch einen von einem der Vertragspartner von ČMZRB gewährten Kommerzkredit in Höhe von mindestens 20 %. Zur Tilgung von Zinsen des kommerziellen Kredites gewährt die ČMZRB einen Finanzzuschuss von bis zu 2 Mio CZK. Die Projekte können beliebig auf dem Gebiet der Tschechischen Republik außer Hauptstadt Prag realisiert werden.

 

Sämtliche zusammenhängenden Dokumente sind am oben genannten Link angeführt, allerdings sind Ihre KODAP-Berater bereit Ihnen bei der Bearbeitung des Antrages auf Förderung einschließlich aller Anlagen behilflich zu sein.

 

Weitere mit der Pandemiekrise zusammenhängenden steuerlichen, rechtlichen als auch wirtschaftlichen Informationen finden Sie auf unseren Webseiten im Abschnitt pandemie-informace.

publikováno 23.03.2020
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