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Sondermaßnahme – Erlass von USt. bei einer unentgeltlichen Lieferung der persönlichen Schutzarbeitsmittel (Nr. 894)

Im Rahmen von Sondermaßnahmen im Zusammenhang mit COVID-19 wurde vom Finanzministerium flächendeckend die Abführung von USt. erlassen bei einer UNENTGELTLICHEN Lieferung von:

- Grundschutzmitteln und ausgewählten medizinischen Mitteln – es handelt sich zum Beispiel um Mundschutz, Respiratoren, Schutzbrille, Masken und Visiere, Schutzbekleidung, Testmittel COVID-19 etc.;

- zur Herstellung des oben Angeführten bestimmten Rohstoffen und Material;

- zur Herstellung der Desinfektionsmittel bestimmten Rohstoffen und Material den Steuerpflichtigen, die über Berechtigung zur Herstellung der genannten Mittel verfügen – es handelt sich zum Beispiel um Herstellung von Alkohollösungen, Wasserstoffperoxid und weiteren Desinfektionsmitteln.

Die konkreten Posten inkl. Schlüssel der Zollnomenklatur finden Sie im Finanzmerkblatt Nr. 6/2020.

Entscheidung über Erlass verkündet im Finanzmerkblatt Nr. 6/2020 gilt seit dem 12. März 2020 über die ganze Dauer von Notstand (entscheidend ist die Entstehung der Pflicht die Steuer z bekennen).

publikováno 03.04.2020
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