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Sondermaßnahme - Erhöhung von Kinderkrankengeld, bzw. Pflegegeld der Arbeitnehmer und neu auch Anspruch für die auf Basis von Vereinbarung arbeitenden Mitarbeiter (Nr. 908)

Das Kinderkranken-/Pflegegeld für die Arbeitnehmer wurde, wie wir Sie im Infoblatt e-servis Nr. 892 informiert haben, im Zusammenhang mit der Pandemie vom Virus COVID-19 novelliert.

Nach der Gesetzesnovelle, die am Donnerstag den 30. April 2020 vom Präsidenten der Tschechischen Republik unterzeichnet wurde, wird das Kinderkranken-/Pflegegeld auf 80 % der Tagesbemessungsgrundlage erhöht. Ein höherer Satz vom Pflegegeld steht rückwirkend ab dem 1. April 2020 zu und wird bis zum 30. Juni 2020 angewendet.

Neu obliegt das Kinderkranken-/Pflegegeld nach der Gesetzesnovelle auch den Mitarbeitern, die auf Grund von Vereinbarungen über die Durchführung von Arbeit oder Vereinbarungen über die Durchführung der Arbeitstätigkeit arbeiten. Die Bedingung ist, dass die Vereinbarung vor dem 11. März 2020 abgeschlossen wurde und der Mitarbeiter auf Grund von ausbezahlten Vergütungen im Februar 2020 oder im März 2020 an der Krankengeldversicherung teilgenommen hat. Der Anspruch auf Kinderkranken-/Pflegegeld entsteht für den Zeitraum vom 11. März 2020 bis zum 30. Juni 2020, und zwar nur über die Dauer von Vereinbarungen.

publikováno 07.05.2020
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