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Sondermaßnahme – Bürgschaftsprogramm COVID III für Subjekte mit maximal 500 Arbeitnehmern (Nr. 914)

Programm COVID III wurde am 18. Mai durch die Regierung verabschiedet und ist für die selbstständig erwerbstätigen Personen und juristische Personen bestimmt, die bis zu 500 Mitarbeiter beschäftigen. Die Kredite werden die kooperierenden kommerziellen Banken gewähren und die Tschechisch-mährische Bürgschafts- und Entwicklungsbank (Českomoravská záruční a rozvojová banka ČMZRB) wird die Bürgschaften ausstellen.

Die Bürgschaft wird bis zur Höhe von 90 % der Kreditsicherheit des gebürgten Kredites bei den Unternehmen mit 250 Mitarbeitern und bis zur Höhe von 80 % der Kreditsicherheit des gebürgten Kredites bei den Unternehmen ab 250 bis 500 Arbeitnehmer gewährt. Die maximale Höhe des gebürgten Kredites darf nicht 50 Mio. CZK überschreiten und die Dauer von Bürgschaft beträgt höchstens 3 Jahre. Ähnlich wie bei den vorherigen Programmen COVID müssen die Kredite zur Bezahlung von Betriebsausgaben wie zum Beispiel von Löhnen, Mietzins, Zahlungen für Energien, Begleichung der Lieferer-Abnehmer-Rechnungen, Beschaffung von Vorräten, vom Material etc. bestimmt sein.

Nach der Mitteilung der Tschechisch-mährischen Bürgschafts- und Entwicklungsbank (Českomoravská záruční a rozvojová banka ČMZRB) können die Unternehmer die Kreditverhandlungen mit ihrer Bank bereits jetzt aufnehmen.

publikováno 22.05.2020
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