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SONDERMAßNAHME – ANTRAG AUF ZUSCHUSS AUS DEM PROGRAMM ANTIVIRUS (Nr. 897)

Am Freitag, den 3. 4. 2020 haben wir mit unserem Infoblatt e-servis Nr. 896 detailliert über Programm ANTIVIRUS informiert. Im Rahmen dieses Programms können die betroffenen Firmen einen Zuschuss für die Löhne beantragen. Der Zuschuss soll in den Firmen, die durch Einschränkungen im Zusammenhang mit der Krankheit COVID-19 betroffen wurden, Entlassungen verhindern. Die Anträge auf Zuschuss können ab Montag, den 6. 4. 2020 ab 12 Uhr gestellt werden.

Die Anträge können nur elektronisch durch die auf den Webseiten www.uradprace.cz veröffentlichte Anwendung gestellt werden. Nach der Ausfüllung des Antrages wird direkt eine Vereinbarung über die Gewährung des Zuschusses generiert. Die Arbeitsagentur prüft die Angaben, stellt anschließend die unterzeichnete Vereinbarung dem Antragsteller in elektronischen Datenmailbox oder per E-Mail zu. Die Bearbeitung sollte relativ schnell gehen, sie sollte in Größenordnung von einigen Tagen erfolgt haben.

publikováno 07.04.2020
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