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Neuheiten in Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden Warenlieferungen werden bereits ab dem 1. September 2020 wirksam (Nr. 940)

Auf den Webseiten der Finanzverwaltung wurde die Information zur Durchführungsnovelle des Umsatzsteuergesetzes (Nr. 343/2020 Gbl.), die ab dem 1.9.2020 wirksam ist (mit Ausnahme von Änderungen im Modus für Dienstreise – dort ist die Wirksamkeit erst ab dem 1.1.2022) veröffentlicht.

 

Die Novelle des Umsatzsteuergesetzes enthält insbesondere die folgenden Änderungen:

Die Steuerpflichtigen konnten seit dem 1. Januar 2020 bis zum 31. August 2020 nach der direkten Wirksamkeit der Richtlinie des Rates (EU) vorgehen, weil die in der Richtlinie angeführten Änderungen zum 1.1.2020 in das tschechische Umsatzsteuergesetz nicht rechtzeitig implementiert wurden. Zu diesem möglichen Verfahren wurde im Januar 2020 die Information der Generalfinanzdirektion veröffentlicht.

Ab dem 1. September 2020 kann es nicht mehr so direkt nach der Umsatzsteuerrichtlinie vorgegangen werden, weil die Änderungen bereits in das Umsatzsteuergesetz überführt sind, d.h. mit Inkrafttreten der Novelle die Steuersubjekte ab dem 1. September 2020 ausschließlich nach dem Umsatzsteuergesetz verfahren.

Auch diese Themen werden Bestandteil des Vortrags „Vorsteuerabzug bei grenzüberschreitenden Leistungen“ sein, der am  20. Oktober 2020 stattfinden wird.

publikováno 31.08.2020
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