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Neue XML-Struktur der Kontrollmeldung gültig und wirksam schon ab dem 1. 10. 2019

Wie wir bereits in unserem Newsletter E-servis Nr. 820 vom 30. 4. 2019 informiert haben, ist es in Anlehnung an die Novellierung des Gesetzes über Umsatzsteuer seitens Generalfinanzdirektion zur Aktualisierung der XML-Struktur des Formblattes von Kontrollmeldung (im Teil A.4. und im Teil B.2.) gekommen, und zwar aus dem Grund von Erweiterung der Möglichkeit von Korrekturen im Falle von uneinbringlichen Forderungen. Im bestehenden Format werden die Kontrollmeldungen für den Zeitraum bis zum 30. 9. 2019 abgegeben. Die neue Formatstruktur des Datenberichtes wird ab dem 1. 10. 2019 gültig und wirksam, das heißt, dass die Kontrollmeldung für September 2019 bzw. für III. Quartal des Jahres 2019 bereits mit Hilfe der neuen XML-Struktur erstattet werden muss.

Die Generalfinanzdirektion weist gleichzeitig darauf hin, dass die Abgabe der Kontrollmeldung in der XML-Struktur, die in dem Zeitraum, in dem die Steuermeldung abgegeben wird, nicht gültig und wirksam ist, für unwirksam mit allen Folgen nach dem Umsatzsteuergesetz und Abgabenordnung gehalten wird. Das bedeutet praktisch, dass die Erstattung in der alten XML-Struktur seitens Steuerverwalter genauso wie eine Nichteinreichung der Kontrollmeldung beurteilt wird.

Vergessen Sie daher, bitte, nicht Ihre Software dieser Tatsache anzupassen.

Ihre KODAP-Berater stehen Ihnen zur Verfügung.

publikováno 30.09.2019
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