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Neue Regelung für Änderung von Ablage der Akten und der zuständigen regionalen Dienststelle

Die Finanzverwaltung widmet sich intensiv der Bekämpfung von Steuerhinterziehungen. Aktuell hat sie ihre Aufmerksamkeit auf die Versteuerung von den durch Airbnb erzielten Einkommen gerichtet (siehe E-Service Nr. 780 vom 30. 7. 2018). Daneben werden offensichtlich noch weitere Schritte vorbereitet. Wir vermuten dies auf dem Grund von der neu erlassenen Anweisung der Generalfinanzdirektion GFŘ- D-37 (veröffentlicht im Finanzinfoblatt Nr. 6/2018), die es ermöglicht die Akte einfach zu einer anderen Regionaldienststelle im Rahmen vom Finanzamt verlegen zu lassen. In der Praxis bedeutet dies, dass die Finanzbehörden relativ einfach im Rahmen vom Bezirk oder im Rahmen von der Hauptstadt Prag von einer Regionaldienststelle zu einer anderen gewechselt werden können. Dem Steuerpflichtigen wird in so einem Falle nur Zuschrift mit Information darüber, zu welchem Datum die Akte zu einer anderen Regionaldienststelle verlegt wird, zugeschickt.


Hinweis: Hyperlink führt zur Website in tschechischer Sprache, deutsche Version ist leider nicht zur Verfügung.

publikováno 22.08.2018
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