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MWSt. und Forderung gegenüber Schuldner, dessen Insolvenz durch Umstellung des Unternehmens gelöst wird

Die Generalfinanzdirektorium hat Information erlassen, nach der es möglich ist die Besteuerungsgrundlage und Steuer auch im Fall von Forderung gegenüber Schuldner im Insolvenz, die durch die Umstellung des Unternehmens gelöst wird, zu reduzieren. Die Forderung gegenüber dem Schuldner muss vom Unternehmer ordnungsgemäß angemeldet sein, wobei hier gleichzeitig angeführt ist, um welchen Teil die Forderung des Gläubigers reduziert wird.

Bis vor kurzem hat die Generalfinanzdirektion jegliche Möglichkeit von der Reduzierung der Mehrwertsteuer bei der Umstellung des Unternehmens des Schuldners bestritten.

Nach der erwähnten Information gilt es daher, dass wenn es also zum Erlass von einem Teil von Schulden des Schuldners kommen wird, wird dann der die Forderung gegenüber dem Schuldner im Insolvenz erfassende Unternehmer eine Korrektur vom Besteuerungsgrundlage und von der Höhe der Steuer genauso wie in jedem anderen Falle, in dem es zur Reduzierung der Besteuerungsgrundlage kommen wird, durchführen. Auch in diesem Falle kann er dies nur innerhalb von drei Jahren ab Ende des Besteuerungszeitraums, in dem die gegenständliche steuerbare Leistung, welche die Korrektur betrifft, stattgefunden hat, durchführen. Eine Korrektur der Besteuerungsgrundlage wird auch der Schuldner durchführen.

Hinweis: Hyperlink führt zur Website in tschechischer Sprache, deutsche Version ist leider nicht zur Verfügung.

publikováno 28.08.2018
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