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Mankos und Schaden bei Vorräten aus der Sicht von MWSt.

Anfang jedes Kalenderjahres ist auch mit dem Abschluss des Prozesses von Bestandsaufnahme der Vorräte verbunden, wo nach der eigentlichen körperlichen Bestandsaufnahme eventuelle weitere Schritte folgen. Diese Schritte können Auseinandersetzung von Verwechslungen oder Bestimmung des natürlichen Schwunds sein. Erst danach wird es sicher bestimmt, ob es zum Verlust des Vermögens, der weder ordnungsgemäß belegt noch bestätigt ist, also zum Manko in Vorräten (Material, Waren, Halbfabrikaten oder Erzeugnissen) gekommen ist. Deshalb entsteht erst in dem Besteuerungszeitraum, in dem das Manko bei Vorräten festgestellt wird, die Pflicht zur Rückzahlung des ursprünglich geltend gemachten Vorsteuerabzugs. Die konkrete Vorgehensweise ist detailliert in Information des Generalfinanzdirektorium zum Ausgleich und Regelung vom Vorsteuerabzug geregelt.

Nicht nur mit den Korrekturmechanismen bei der Geltendmachung des Umsatzsteuererstattungsanspruchs, sondern auch mit weiteren aktuellen Bereichen bei der praktischen Geltendmachung der Mehrwertsteuer wird sich die Lektorin Hana Hejzlarová im Zyklus von Seminaren mit der Bezeichnung „Begleiter durch Umsatzsteuergesetz, beziehungsweise wie kann man MWSt. mögen“ befassen. Zu diesem Seminarzyklus laden wir Sie herzlich ein, Sie können sich hier anmelden.

Hinweis: Hyperlink führt zur Website in tschechischer Sprache, deutsche Version ist leider nicht zur Verfügung.

publikováno 15.02.2019
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