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Lohnsteuererklärung ab 2018 auf neuen Vordrucken

Ab 2018 wird es möglich sein für die Zwecke von Lohnsteuer vollkommen neue Vordrucke zu verwenden, und zwar Erklärung des Steuerzahlers (des Arbeitnehmers) und Antrag auf Lohnsteuer – Jahresausgleich. Im Prinzip handelt es sich um keine "revolutionäre" Änderung der Vordrucke, es ist nämlich zur Aufteilung des bisherigen vierseitigen Vordruckes in zwei selbstständige zweiseitige Vordrucke gekommen.

Der neue Vordruck ERKLÄRUNG des Steuerzahlers (Muster Nr. 26 des Vordrucks MFin 25 5457) ist zur Berechnung der Lohnsteuerabzüge bestimmt und wird zum ersten Mal für Besteuerungszeitraum (Jahr) 2018 angewendet. Dieser neue Vordruck ist nur für einen Besteuerungszeitraum anwendbar, jedes Jahr wird also ein vollkommen neues Formular ausgefüllt. Die gleichzeitig gültige Vordrucke (Muster Nr. 24 und 25, für nicht steuerlich ansässige wird Muster Nr. 24 nicht empfohlen) können auch für das Jahr 2018 verwendet werden. Bei den Finanzämtern wird der neue Vordruck im Dezember 2017 zur Verfügung stehen.

Vordruck vom ANTRAG auf Jahresausgleich und Steuerbegünstigung (Vordruck MFin 25 5457/B Muster Nr. 1) wird erst im Jahr 2019 für den Antrag für das Jahr 2018 anwendbar sein. Auch für Jahresabrechnung für das Jahr 2018 wird es möglich sein am Anfang des Jahres 2018 "den alten" vierseitigen Vordruck zu verwenden. Die gedruckte Version des neuen Vordrucks wird im zweiten Halbjahr des Jahres 2018 zur Verfügung stehen.

Über die Bedingungen von Nutzung der Möglichkeit von einer elektronischen Form der Erklärung als auch des Antrages werden wir in einem von den nächsten e-service Schreiben informieren.

Hinweis: Hyperlink führt zur Website in tschechischer Sprache, deutsche Version ist leider nicht zur Verfügung.

publikováno 27.10.2017
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