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Kfz-Steuer – Änderung der Sätze, Bezahlung von Steuervorauszahlung (Nr. 932)

Für die Steuerpflichten bezüglich Kfz-Steuer für das ganze Jahr 2020 werden die Steuersätze in durch sog. Antikrisensteuerpaket novellierter Höhe angewendet (siehe Gesetz Nr. 299/2020 Gbl.). Diese reduzierten Sätze werden bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von PKWs angewendet. Zum Beispiel Jahressteuersatz bei 1 Achse vom Gewicht von über 8 Tonnen war ursprünglich 9.600 CZK, neu dann 7.200 CZK (Reduzierung um 25 %).

Die zum 15. 7. 2020 fälligen Kfz-Steuervorauszahlungen werden in bereits von den reduzierten Sätzen bezifferter Höhe bezahlt. Beispiel von Berechnung der Steuervorauszahlung finden Sie hier. Wir erinnern, dass die zum 15. 7. 2020 fällige Vorauszahlung ohne jegliche Sanktionen bis zum 15. 10. 2020 bezahlt werden kann (siehe Finanzmerkblatt Nr. 6/2020 , Punkt III.) An diesem Tag muss allerdings die Zahlung bereits am Konto des Finanzamtes gutgeschrieben sein. 

publikováno 14.07.2020
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