skupina

Juristische Person als Mitglied eines gewählten Gesellschaftsorgans (Nr. 996)

Wir haben Sie bereits darüber informiert, dass ab dem 01.01.2021 eine umfangreiche Novellierung des Gesetzes über Handelskörperschaften in Kraft getreten ist. Eine der Änderungen, die auch im Handelsregister anzuzeigen ist, ist die Notwendigkeit von Ermächtigung von einer konkreten natürlichen Person zur Vertretung von der juristischen Person, die das Mitglied im gewählten Gesellschaftsorgan ist (satzungsmäßiges Organ, Aufsichtsorgan).

 

Ist also die juristische Person zum Beispiel Geschäftsführer, ist es notwendig im Handelsregister die Eintragung von der konkreten natürlichen Person, die die juristische Person bei der Ausübung der Funktion des Geschäftsführers vertreten wird, durchzuführen und insbesondere die Befugnis zu so einer Tätigkeit zu belegen. Ist so eine natürliche Person bereits aus dem Titel ihrer Funktion (zum Beispiel Geschäftsführer der gegebenen juristischen Person) eingetragen, wird es höchstwahrscheinlich notwendig sein dem Handelsregister zumindest ihre Ermächtigung zur Vertretung zu belegen, damit der juristischen Person die Funktion nicht erlischt. Das alles ist bei den bereits eingetragenen juristischen Personen als Mitgliedern der gewählten Organe spätestens bis Ende März dieses Jahres durchzuführen.

 

publikováno 03.03.2021
share on fb


Kodap skupina - daňové poradenství

mini mapa ČR Vybrat kancelář

Specializované kanceláře

+420 485 228 471

info@kodap.cz

cs en de 

ETL Global
newsletter close