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Information zum Termin für Abgabe von Einkommensteuererklärung für das Jahr 2020 (Nr. 1004)

Gemäß Entscheidung von Finanzministerium über Erlass von Strafen und Zinsen, die im Finanzmerkblatt 16 2021 veröffentlicht wurde, ist es möglich ohne jegliche Sanktionen sowohl die Einkommensteuer- als auch die Körperschaftsteuererklärung anstatt bis zum 01. 04. 2021 bis zum 03. 05. 2021 abzugeben. Im Falle von Abgabe der Erklärung elektronisch ohne Inanspruchnahme von Dienstleistungen eines Steuerberaters kann die Steuererklärung ohne jegliche Sanktion anstatt bis zum 03. 05. 2021 bis zum 01. 06. 2021 abgegeben werden. Gleichzeitig kann innerhalb von diesen „verlängerten“ Terminen die Steuer ohne jegliche Sanktionen auch beglichen werden.

Wir weisen darauf hin, dass die Steuerpflichtigen mit dem Abgabetermin der Steuererklärung bis zum 01. 07. 2021, d.h. die obligatorisch geprüften und die Steuererklärung durch Steuerberater innerhalb von diesem Termin abgebenden Steuerpflichtigen, die genannte Entscheidung über Erlass von Strafe und Zinsen nicht betrifft.

publikováno 12.03.2021
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