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Hygienemaßnahmen am Arbeitsplatz und Arbeitssicherheit- und Gesundheitsschutz während „Lockerung von Einschränkungen“ (Nr. 911)

Mit der Lockerung der im Zusammenhang mit der Pandemie von Erkrankung COVID-19 eingeführten Verbote und Einschränkungen kehren die meisten Mitarbeiter zurück auf ihre Arbeitsplätze. Die Arbeitgeber sollten in diesem Zusammenhang die angemessenen Maßnahmen setzen, so dass sie ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommen für die Arbeitnehmer die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz sicherzustellen (weiter nur „ASGS“).

Wir empfehlen den Klienten konkret insbesondere sich nach den Empfehlungen des Gesundheitsministeriums der Tschechischen Republik und der Bezirkshygieneämter zu richten. Zu den üblichen Maßnahmen sollten so zumindest eine temporäre Einschränkung des persönlichen Kontaktes mit den Klienten oder Kunden, Sicherstellung von persönlichen Desinfektions- und Hygienemitteln, regelmäßige Desinfizierung des Arbeitsplatzes und eine häufigere Reinigung oder auch Verwendung der Einweg-PSA sein. Wir empfehlen die Einführung von diesen Maßnahmen durch eine Information in der schriftlichen Form, zum Beispiel durch interne Vorschrift, zu ergänzen, und zwar insbesondere wegen Vorbeugung von verschiedenen Missverständnissen und Möglichkeit von Vorlage bei einer eventuellen Prüfung zum Beispiel seitens des Arbeitsinspektorats.

 

Bestandteil von diesen Maßnahmen sollte auch eine Informierung aller Mitarbeiter darüber sein, wie die eingeführten Maßnahmen einzuhalten sind, was einfach durch eine Versendung oder durch Aushang der jeweiligen internen Vorschrift durchgeführt werden kann. Der Arbeitgeber (eventuell die Führungskräfte) sollten die Einhaltung von Maßnahmen regelmäßig prüfen.

publikováno 14.05.2020
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