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Hinweis auf die Änderung der örtlichen Zuständigkeit für MwSt. bei den steuerpflichtigen Personen, die auf dem Gebiet der Tschechischen Republik keinen Sitz oder Betriebstätte haben

Mit der Wirksamkeit vom 1. 9. 2016 geht die örtliche Zuständigkeit der steuerpflichtigen Personen, die auf dem Gebiet der Tschechischen Republik keinen Sitz oder Betriebstätte haben, schrittweise vom Finanzamt für die Hauptstadt Prag (Gebietsarbeitsstelle Prag 1) auf Finanzamt für den mährisch-schlesischen Bezirk (Gebietsarbeitsstelle Ostrava I) über.

Alle oben angeführten Personen reichen also vom 1. 9. 2016 die Anmeldung zur MwSt.-Registrierung an das Finanzamt für den mährisch-schlesischen Bezirk ein. Falls sie aber schon zur MwSt. registriert sind (d.h. Registrierung vor 1. 9. 2016), gibt der ursprüngliche Steuerverwalter bis Ende des Monates August 2017 die Entscheidung über die Änderung der örtlichen Zuständigkeit aus, in der er ein konkretes Datum des Überganges der örtlichen Zuständigkeit auf den neuen Steuerverwalter feststellt. Vom Augenblick, wann es zu dieser Änderung kommt, entsteht die Pflicht, die Steuererklärungen in den Datenkasten der Gebietsarbeitsstelle in Ostrava I (ID des Datenkastens: qbrn6nx) einzureichen und auch die MwSt. auf das Konto dieses Finanzamtes (Kontonummer ist 705-77621761/0710) zu bezahlen.

Es kommt zu dieser Änderung im Zusammenhang mit der Aufnahme des Zollgesetzes.

publikováno 27.09.2016
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