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Haben Sie Gläubiger im Ausland?

Vergessen Sie nicht auf die Pflicht eines sog. Zahlungsvermittlers.

 
Falls Sie Zinsen für ein Darlehen von einer natürlichen Person oder Transparentgesellschaft mit einem Sitz in den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder sonstigen genannten Staaten zahlen, sollten Sie eine Aufmerksamkeit der Pflichterfüllung des sog. „Zahlungsvermittlers“ widmen. Diese Pflicht wird von der Bestimmung § 38fa des tschechischen Einkommensteuergesetzes auferlegt. Der Zinsenzahler ist auf elektronischem Wege verpflichtet, dem Steuerverwalter den ausländischen Empfänger und die Beträge, die ihm ausgezahlt wurden, zu identifizieren. Er muss es spätestens bis zum 15. Tag des 3. Monates, der nach Beendigung des betreffenden Besteuerungszeitraums folgt, durchführen. Also gewöhnlich bis zum 15. März. Für eine Verletzung dieser Pflicht kann das Finanzamt eine Geldstrafe bis 2.000.000 CZK auferlegen.

Die Pflicht kann auch auf die Zahler einfallen, denen das Darlehen oder Kredit die Transparentgesellschaft in Form einer offenen Handelsgesellschaft oder Kommanditgesellschaft gewährt hat. Wir machen darauf aufmerksam, dass es sich im Falle der BRD und des Österreichs auch um die Gesellschaften in der Form einer GmbH & Co.KG handelt. In solchem Falle ist es auf einem elektronischen Formular nötig, die natürlichen Personen, die ihre Gesellschafter und damit tatsächliche ökonomische Eigentümer der Zinseinkünfte sind, anzumelden und zu identifizieren. Die Information bekommen zuständige ausländische Steuerorgane mittels tschechischer Steuerverwaltung.  Im Gegenteil ist es nicht nötig solchen Gläubiger anzumelden, der die Inkassozinsen in sein Geschäftsvermögen einbezieht und die er im Regime seiner unternehmerischen Tätigkeit versteuert.

Neben den Staaten der EU bezieht sich dieser Regime auch auf folgende Länder: Schweiz, Andorra, Lichtenstein, Monako, San Marino, Britische Jungferninseln, Guernsey, Insel Man, Jersey, Niederländische Antillen, Turks und Caicos.
Ausführliche Informationen ist es möglich in der methodischen Weisung FM CR D-282 und auf den Seiten des FM: http://www.mfcr.cz/cps/rde/xchg/mfcr/xsl/dc2_dane_18041.html?year=PRESENT  zu gewinnen.

Unsere Berater sind bereit, Ihnen eine Fachhilfe auch in dieser Angelegenheit zu leisten. 

publikováno 13.03.2008
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