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Haben Sie Erstellung des Berichts über Beziehungen unter verbundenen Personen für das Jahr 2013 vor?

Aufgrund des ab dem 01. 01. 2014 wirksamen Gesetzes über Handelskörperschaften haben sich die Anforderungen an die Ausfertigung, den Inhalt und auch die Beglaubigung des Berichts über Beziehungen geändert. Die Frage ist, welche Rechtsnorm für die Abfassung des Berichts für das Jahr 2013 im Jahre 2014 angewendet werden sollte - ob die alte (Handelsgesetzbuch) oder die neue (Gesetz über Handelskörperschaften). Die Wahl ist in der Verantwortung des Vertretungsorgans der Körperschaft.
 
Die Mehrheit der Stellungnahmen und rechtlichen Ansichten neigt nach der Wirtschaftsprüferkammer der Tschechischen Republik dem Verfahren der Gestaltung des Berichts über Beziehung für das Rechnungsjahr 2013 gemäß der für das Jahr 2013 gültigen Rechtsnorm, d. h. nach dem Handelsgesetzbuch. Dennoch aus den genannten Angaben geht hervor, dass das Verfahren nach der neuen und alten Rechtsgestaltung akzeptiert wird. Dies gilt jedoch unter der Bedingung, dass im Bericht angeführt werden wird, welcher Gesetzgebung gefolgt wurde. Der Bericht über Beziehungen (bzw. über Beziehungen unter verbundenen Personen) muss innerhalb von drei Monaten nach dem Ende des Rechnungsjahres ausgefertigt werden.


publikováno 14.03.2014
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