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Grundsteuer 2018 – Vorsicht auf richtige Besteuerung des Baugrundstücks

Gesetz über Grundsteuer definiert spezielle Art des Grundstücks – Baugrundstück – als ein nicht bebautes Grundstück bestimmt zum Bau von einem steuerpflichtigen Bau auf Grund von der erlassenen Bauanmeldung oder Baugenehmigung. Bei Erfüllung von Bedingungen des Gesetzes kann für das Baugrundstück auch das durch das Erbbaurecht belastete Grundstück gehalten werden.

Wenn zum 1. 1. 2018 eins Ihrer Grundstücke für Baugrundstück gehalten wird, ist es notwendig dieses in der Grundsteuererklärung durch einen vom Gesetz selbstständig festgelegten Steuersatz von 2CZK/m2 zu besteuern, und zwar im Umfang der bebauten Fläche des oberirdischen Teiles des geplanten steuerpflichtigen Baus. Die Steuer vom restlichen Teil des Grundstücks wird nach der Art des im Grundbuch eingetragenen Grundstücks bestimmt. Das Grundstück hört auf ein Baugrundstück zu sein dann, wenn der steuerpflichtige auf diesem Grundstück gebaute Bau zum Gegenstand der Steuer aus Bauten wird, und im Falle, wo die Bauanmeldung oder Baugenehmigung Gültigkeit verliert.

Bei der Aufstellung der Steuererklärung zur Grundsteuer für das Jahr 2018 denken Sie also auch auf eventuelle neue Baugenehmigungsverfahren, die die Höhe von dieser Steuer beeinflussen. Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung ist bis zum 31. 1. 2018.

publikováno 31.01.2018
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