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Grenze für die Solidarerhöhung der Einkommensteuer der natürlichen Personen im Jahr 2019

Einkommensteuer von natürlichen Personen hat den Satz von 15 %. Um weitere 7 Prozentpunkte erhöht sich der Steuersatz für Einkommen aus der abhängigen Tätigkeit und aus der selbstständigen Erwerbstätigkeit, wenn diese in der Summe die Obergrenze für die Solidarsteuererhöhung überschreiten. Diese Grenze wickelt sich vom in der die Sozialversicherungsbeiträge alljährlich regelnden Regierungsverordnung festgelegten Mindestlohn ab. Im Anschluss auf Regierungsverordnung Nummer 213/2018 Slg. erhöht sich die Monatsgrenze zur Anwendung der Solidarsteuer von diesjährigen 119.916 CZK auf 130.796 CZK, und zwar mit der Gültigkeit ab dem 1. 1. 2019. Dementsprechend erhöht sich diesjährige Grenze von 1.438.992 CZK auf den Betrag von 1.569.552 CZK mit der Gültigkeit für das Jahr 2019.

publikováno 26.11.2018
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