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Gesetzliche Beschränkungen für Ausländer bei Erwerbung der Grundstücke in Tschechien sind nicht mehr gültig

Im Zusammenhang mit dem EU-Beitritt der Tschechischen Republik wurden die Übergangszeiträume vereinbart, während denen die Tschechische Republik bestimmte Beschränkungen im Bereich Erwerbung der Grundstücke durch ausländische Personen behalten könnte. Diese Beschränkungen wurden in der Bestimmung § 17 des Devisengesetzes bestimmt.
 
Auch wenn diese Übergangszeiträume bereits beendet haben (für Objekte, die zu Wohnzwecken bestimmt wurden, ist es dazu sogar zum 1. Mai 2009 gekommen), die aus dem Devisengesetz folgenden Beschränkungen wurden noch nicht aufgehoben.
 
Deswegen ist die Frage entstanden, ob diese Beschränkungen für Erwerbungen der Grundstücke in der Tschechischen Republik weiter noch wirksam sind. Das Finanzministerium hat zu dieser Frage die Erklärung ausgestellt, in der es zusammengefaßt hat, daß der Binnenmarkt u.a. nach dem Prinzip der freien Bewegung des Kapitals gegründet ist. Die Tschechische Republik hat von der Anwendung dieses Prinzips in Beziehung zur Erwerbung der Grundstücke eine Abweichung erhalten, und zwar nur für den im Akt über Bedingungen des Beitritts vereinbarten Übergangszeitraum, wobei dieser Akt fester Bestandteil des Vertrages über EU-Beitritt der Tschechischen Republik ist.
 
Nach Ablauf des vereinbarten Übergangszeitraums hat also die Tschechische Republik das Recht verloren, diese Abweichung anzuwenden. Daran Ändert nichts auch die Tatsache, daß zuständige Beschränkungen der Erwerbung der Grundstücke aus dem Devisengesetz noch nicht behoben wurden. Angesichts dessen, daß der Vertrag über EU-Beitritt im Sinne Art. 10 der tschechischen Verfassung den Applikationsvorrang vor inländischer Bestimmung hat, haben alle aus dem Devisengesetz folgende Beschränkungen mit Ablauf der Übergangszeiträume die Wirksamkeit verloren.
 
Zurzeit also gelten für ausländische Personen schon keine Beschränkungen im Bereich der Erwerbung der Grundstücke in der Tschechischen Republik.

publikováno 15.06.2011
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