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Fragen der internationalen Besteuerung in der Zeit vom Coronavirus (Nr. 906)

Im Anschluss auf die aktuelle Lage, wo viele Staaten Maßnahmen zur Einschränkung von der freien Bewegung von Personen gesetzt haben und strenge Quarantäne-Maßnahmen eingeführt haben, hat OECD Stellungnahme zur Auswirkung dieser Maßnahmen im Bereich von internationaler Besteuerung erlassen. Die vollständige Stellungnahme in der englischen Sprache finden Sie hier. Unten fassen wir die grundlegenden Punkte zusammen.

Die Stellungnahme OECD äußert sich zu den Bereichen wie zur Entstehung von Betriebsstätten aus dem Titel vom sog. Home-Office, zum tatsächlichen Ort von Unternehmensführung, zu den Auswirkungen auf Steueransässigkeit von Einzelpersonen oder Staat, zur Besteuerung von Lohnfortzahlungen der Personen, die in einem Staat wohnen und in einem anderen arbeiten (sog. Pendler).

Die Stellungnahme betont insbesondere, dass die aktuelle Lage vorübergehend und offensichtlich durch Außeneinflüsse, ohne Möglichkeit durch die einzelnen Steuersubjekte beeinflusst zu werden, verursacht sei. In diesem Zusammenhang erwähnt sie, dass jegliche aus der Anwendung von internationalen Doppelbesteuerungsabkommen resultierende Entscheidung von der Situation ausgehen sollte, wie der ÜBLICHE STAND DER SACHE ist, d.h. ohne Auswirkung der bestehenden Coronavirus-Pandemie.

Eine besondere Aufmerksamkeit sollte allerdings dem Zeittest bei BAUSTELLEN ODER BEI BAU-MONTAGEARBEITEN gewidmet werden, wo im Falle von Unterbrechung von Arbeiten in Folge von Corona-Pandemie dieser Zeitraum in den die Entstehung der Betriebsstätte beeinflussenden ZEITTEST MITGERECHNET WIRD.

publikováno 22.04.2020
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