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Es wurde großes Liberationspaket im Finanzmerkblatt veröffentlicht (No. 951)

Finanzministerium hat im Hinblick auf die bestehende Situation über die Verlängerung der „Liberationsmaßnahmen vom Frühling“ entschieden und neu denjenigen ermöglicht die Erfüllung von Steuerpflichten zu verschieben, auf die die Regierungsverbote direkt gerichtet sind (zum Beispiel Betreiber von Restaurants oder Innensportanlagen, Museen und Galerien). Die Maßnahmen wurden bereits offiziell im Finanzmerkblatt Nr. 22/2020 veröffentlicht. Es handelt sich daher nicht um neue flächendeckende Maßnahmen, sondern um die an die überwiegende Tätigkeit des Steuerpflichtigen gebundenen Maßnahmen. Zum Erlass kommt es bei diesen Steuerpflichten:

Diejenigen, die die Bedingungen erfüllen werden und die Liberationsmaßnahmen in Anspruch nehmen wollen, werden an Finanzamt die Mitteilung senden müssen, dass sie diese Bedingungen erfüllen.

Wir ergänzen noch über den Rahmen des großen Liberationspaketes, dass so wie es in der früheren Information e-servis angeführt ist, damit es in der Übereinstimmung mit früheren  FLÄCHENDECKENDEN Maßnahmen zum Erlass von Sanktionen kommt, erforderlich ist, die Steuervorauszahlungen für die Kfz.-Steuer für erstes und zweites Quartal des Jahres 2020 so zu bezahlen, dass diese auf dem Konto des Steuerverwalters spätestens heute, d.h. am 15.10.2020 gutgeschrieben sind.

publikováno 19.10.2020
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