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Ermäßigung bei Sozialversicherungsbeiträgen bei den Teilzeitbeschäftigungen ab dem Jahr 2023

Mit dem Gesetz Nr. 216/2022 Gbl. ist es zur Novellierung des Gesetzes über Sozialversicherungsbeiträge und Beitrag zur staatlichen Beschäftigungspolitik gekommen. Neu wird Ermäßigung bei dem durch Arbeitgeber bezahlten Versicherungsbeitrag in Höhe von 5 % von Bemessungsgrundlagen eingeführt, und zwar insbesondere bei den Arbeitnehmern mit einer kürzeren Arbeitszeit (8 bis 30 Stunden der Woche), die jünger als 21 oder älter als 55 Jahre sind, ein Kind jünger als 10 Jahre pflegen, Studenten oder Personen mit Behinderung sind.

Ermäßigung wird nicht zuerkannt, wenn Monatseinkommen des Arbeitnehmers, d.h. seine Bemessungsgrundlage das  1,5 Fache vom Durchschnittsmonatslohn überschreiten wird. Das Vorhaben diese Ermäßigung geltend zu machen wird der Arbeitgeber verpflichtet sein an den Tschechischen Sozialversicherungsträger (ČSSZ) mit einer Datennachricht mitzuteilen.

Diese gesetzliche Regelung wird zum 01. 02. 2023 in Kraft treten, zuerst wird es daher möglich sein die Ermäßigung vom Versicherungsbeitrag für den Monat Februar 2023 geltend zu machen.

publikováno 26.09.2022
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