skupina

Erlass von Steuervorauszahlungen (Nr. 956)

Im Anschluss auf die weiteren gesetzten Maßnahmen zur Verhinderung von Verbreitung der Krankheit COVID-19 wurde im Finanzmerkblatt Nr. 25/2020 ein neuer „Generalpardon“ verlautbart.

Erlass betrifft die Subjekte, bei den über die Hälfte der Einkommen aus Einzelhandel oder Erbringung von Dienstleistungen in den Betrieben stammt (zum Beispiel wie Frisörsalon, Kosmetikstudio etc.). Dies betrifft allerdings nicht diejenigen, die Gewerben betreiben, die gemäß Regierungsbeschluss erlaubt bleiben. Weiter bezieht sich der Erlass nicht auf die Subjekte, auf die sich das vorherige Liberiationspaket bezogen hat, über das wir Sie in unserem Infoblatt e-servis Nr. 951 informiert haben.

Durch Beschluss wird Folgendes erlassen:

Auch dieser „neue“ Erlass ist durch Zusendung von einer Mitteilung an Finanzamt, dass die genannten Bedingungen erfüllt wurden, bedingt. Die Mitteilung kann am Formblatt oder durch Webanwendung erstattet werden.

publikováno 29.10.2020
share on fb


Kodap skupina - daňové poradenství

mini mapa ČR Vybrat kancelář

Specializované kanceláře

+420 485 228 471

info@kodap.cz

cs en de 

ETL Global
newsletter close