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Erhöhung von Obergrenze für Spenden auch für das Jahr 2020 (Nr. 994)

Durch die Veröffentlichung im Gesetzesblatt ist die Novellierung des Einkommen- bzw. Körperschaftsteuergesetzes in Kraft getreten, die die Obergrenze für Abzug der Spenden sowohl für natürliche als auch juristische Personen erhöht. Die Besteuerungsgrundlage kann nämlich um die für Ausbildung, Kultur, Schulwesen, Sport, Wohltätigkeit, Religion etc. geleisteten Spenden reduziert werden.

Bei natürlichen Personen erhöht sich die Obergrenze von 15 % auf 30 % der Besteuerungsgrundlage und die neue Höhe wird es möglich sein in den Steuererklärungen für die Jahren 2020 und 2021 geltend zu machen. Die Mindesthöhe der Spende bleibt 1.000 CZK.

Bei natürlichen Personen erhöht sich die Obergrenze für Geltendmachung von Spenden von 10 % ebenfalls auf 30 % der Besteuerungsgrundlage. Die erhöhte Obergrenze kann für ein Geschäftsjahr, das zwischen dem 1.3.2020 und dem 28.2.2022 endet, geltend gemacht werden. Die Mindesthöhe der Spende beträgt bei den juristischen Personen auch weiterhin 2.000 CZK.

Wir weisen darauf hin, dass die elektronischen Formblätter am Portal der Finanzverwaltung diese Änderung bisher noch nicht berücksichtigt haben, nähere Informationen zur Abgabe durch Steuerportal der Finanzverwaltung finden Sie hier.

publikováno 09.02.2021
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