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Erhöhung vom Mindestlohn ab dem 1. 1. 2021 (Nr. 967) (Nr. 967)

Durch die Veröffentlichung im Gesetzesblatt erhöht sich die Höhe vom Mindestlohn ab dem 1. 1. 2021, und zwar wird dieser von 14.600 CZK auf den Betrag von 15.200 CZK erhöht. Gleichzeitig erhöhen sich auch die niedrigsten Niveaus vom garantierten Lohn für die einzelnen Gruppen von Arbeiten so, wie diese nach Komplexität, Verantwortung und Schwere der ausgeübten Arbeit in acht Gruppen eingestuft sind.

In der ersten Gruppe gibt es neu den niedrigsten garantierten Lohn gerade 15.200 CZK, weiter zum Beispiel in der dritten Gruppe, wohin zum Beispiel Kellner oder Barbier und Friseur gehören, ist der garantierte Lohn 18.500 CZK (bisher sind es 17.800 CZK gewesen) und in der fünften Gruppe, wohin zum Beispiel Busfahrer oder Rettungssanitäter gehören, ist dieser 22.600 CZK (bisher waren es 21.700 CZK). In der höchsten achten Gruppe wird neu der Lohn von 30.400 CZK garantiert (bisher waren es 29.200 CZK). Komplettes Info zum garantierten Lohn für die einzelnen Gruppen von Arbeiten inklusive Beispiele von Berufen steht zur Verfügung hier.

Die oben genannten Werte vom Mindest- und garantierten Lohn sind bei der festgelegten wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden verbindlich. Bei einer anderen Dauer von der wöchentlichen Arbeitszeit als 40 Stunden erhöhen oder reduzieren sich die Sätze vom Mindestlohn und vom niedrigsten Niveau des garantierten Lohns anteilig.

Die Entwicklung von der Höhe des Mindestlohns seit seiner Einführung im Jahr 1991 ist auf den Seiten des Arbeits- und Sozialministeriums verfügbar.

publikováno 04.12.2020
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