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Ende vom Erlass von USt. bei einer unentgeltlichen Lieferung von PSA (Nr. 913)

Mit dem Ende des Notstandes am 17. Mai 2020, der im Zusammenhang mit COVID-19 verkündet wurde, möchten wir Sie hinweisen, dass die Gültigkeit von Erlass von USt. bei einer unentgeltlichen Lieferung der persönlichen Schutzarbeitsmittel, über die wir Sie im Infoblatt e-servis Nr. 894 informiert haben, endet.

Nach dem Ende des Notstandes wird es dann wieder gelten, dass der Steuerpflichtige verpflichtet ist die Umsatzsteuer von den unentgeltlich geleisteten Leistungen abzuführen, wenn er bei der Beschaffung der zusammenhängenden Inputs den Vorsteuerabzug geltend gemacht hat.

publikováno 18.05.2020
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