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Elektronisches Formblatt über Einkommen ins Ausland ist bereits veröffentlicht

Im Mai 2019 haben wir Sie informiert, dass die Finanzverwaltung mitgeteilt hat, dass trotz der neuen Pflicht die ins Ausland fließenden Einkommen in der Übereinstimmung mit der Novellierung des Einkommensteuergesetzes zu melden bisher kein entsprechendes elektronisches Formblatt veröffentlicht wurde. Aufgrund dessen hat die Finanzverwaltung weiter mitgeteilt, dass zum Zeitpunkt von Veröffentlichung des neuen EPO-Formblattes der Mitteilung (Formblattes für die elektronische Eingabe) inkl. seines Formats und der Struktur der Datennachricht die elektronische Eingabe mittels des bestehenden Formblattes getätigt werden kann. Die Erfüllung der Meldepflicht am bestehenden Formblatt der Meldung wurde für keinen Mangel der Eingabe gehalten und deshalb hat diese der Steuerverwalter bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Formblattes der Mitteilung nicht bemängelt.

Allerdings, am 27. 6. 2019 wurde am Steuerportal der Finanzwerwaltung die elektronische Form von Eingabe zugänglich gemacht und daher können ab diesem Tag die Einkommen nicht ohne weiteres mit Hilfe des Formblattes der Meldung gemeldet werden. Gleichzeitig gilt es auch, dass im Falle von Eingabe, die sich auf den Zeitraum vor Inkrafttreten der Novellierung des Einkommensteuergesetzes, d.h. bis zum 31. 3. 2019, beziehen wird, die Eingabe am ursprünglichen (alten) Formblatt der Meldung getätigt werden muss.

Hinweis: Hyperlink führt zur Website in tschechischer Sprache, deutsche Version ist leider nicht zur Verfügung.

publikováno 03.07.2019
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