skupina

Elektronische Erfassung von Umsätzen „EET“ bis Ende des Jahres 2020 ausgesetzt (Nr. 920)

Durch die Veröffentlichung im Gesetzesblatt ist es sichergestellt, dass bis Ende des Jahres 2020 die Pflicht ausgesetzt ist die Umsätze elektronisch zu erfassen. Dies gilt sowohl für die Subjekte, die im Rahmen von den zwei ersten Etappen erfassen (Großhandel, Einzelhandel, Verpflegungs- und Unterkunftsdienstleistungen), als auch für die Subjekte, die ursprünglich ab dem 1. Mai 2020 erfassen anfangen sollten. Die Pflicht die Umsätze elektronisch zu erfassen wird wieder zum 1. Januar 2021 allen entstehen, abgesehen davon in welche Phase der elektronischen Erfassung von Umsätzen sie fallen. Die Aussetzung der EET betrifft laufenden, vereinfachten als auch außerordentlichen Modus der elektronischen Erfassung von Umsätzen.

Die Aussetzung, bzw. Einstellung der EET bedeutet, dass die Steuerpflichtigen bis Ende des Jahres 2020 nicht die Angaben über Umsätze dem Steuerverwalter absenden müssen, nicht die Quittungen nach dem Gesetz über Erfassung von Umsätzen ausstellen müssen und nicht die Informationsbekanntmachung über die Pflicht die Quittungen auszustellen veröffentlichen müssen. Auch bis zum 31. 12. 2020 können die Umsätze allerdings freiwillig erfasst werden, System der elektronischen Erfassung von Umsätzen EET ist auch weiterhin funktionstüchtig. Weiterhin bleibt allerdings die Pflicht aufrechterhalten mit den Authentisierungsangaben, Zertifikat zur Erfassung von Umsätzen und Block von Quittungen so umzugehen, dass ihr Missbrauch vermieden wird.

publikováno 09.06.2020
share on fb


Kodap skupina - daňové poradenství

mini mapa ČR Vybrat kancelář

Specializované kanceláře

+420 485 228 471

info@kodap.cz

cs en de 

ETL Global
newsletter close